Kieferorthopädie
Alles, was Sie rund um das Thema Kieferorthopädie wissen müssen.
Ziel kieferorthopädischer Therapie ist das Erreichen eines individuellen ästhetischen und funktionellen Optimums.
Neben der Korrektur von Zahnfehlstellungen ist Hauptaufgabe einer kieferorthopädischen Behandlung die regelrechte Einstellung von Ober- und Unterkiefer zueinander und die Aufhebung gestörter funktioneller Abläufe.
Zudem ist es ein wichtiges Ziel, durch die Ausformung der Zahnbögen mögliche Krankheiten, wie zum Beispiel Karies und Kiefergelenksproblemen vorzubeugen.
Den Beginn einer notwendigen kieferorthopädichen Therapie bei Kindern auf ein bestimmtes Patientenalter festzulegen, ist eher schwierig.
In der Regel ist jedoch die zweite Wechselgebissphase, das heißt, der Beginn des Wechsels der seitlichen Milchzähne und Milcheckzähne in bleibende Zähne, ein günstiger Zeitpunkt für einen Behandlungseinstieg. Allerdings gibt es auch bestimmte Zahn- / Kieferfehlstellungen, die ein frühzeitiges Eingreifen nötig machen.
Über den optimalen Zeitpunkt des Beghandlungsbeginnes werden wir Sie individuell in der Praxis aufklären. Bei erwachsenen Patienten ist eine kieferorthopädische Behandlung selbstverständlich unter bestimmten Vorraussetzungen nahezu in jedem Lebensalter möglich.
Die Zeiten, in denen eine kieferorthopädische Behandlung fast ausschließlich Kindern und Jugendlichen vorbehalten war, sind lange vorbei.
Natürlich stellt diese Patientengruppe nach wie vor die Hauptklientel kieferorthopädischer Praxen dar, da gerade skelettale Abweichungen sich im Kindesalter sehr viel leichter und schneller korrigieren lassen.
(Bestimmte Kieferfehlstellungen sind beim erwachsenen Patienten nach Abschluß der Wachstumsprozesse nur in Kombination mit einem chirurgischen Eingriff zu einem optimalen ästhetischen und funktionellen Ergebnis zu führen.) Eine reine Zahnstellungskorrektur hingegen ist bei den meisten erwachsenen Patienten problemlos bis ins hohe Alter hinein möglich.
Je nach Befund und Behandlungsziel kann der Kieferorthopäde herausnehmbare und festsitzende Therapiemittel einsetzen.
meist dient die herausnehmbare „Spange“ der vorbereitenden Behandlung zur Korrektur von Kieferfehlstellungen und der Platzbeschaffung.
Mit der festen Apparatur erfolgt schließlich die Zahnstellungskorrektur, dass heißt, die einzustellenden Zähne können an die richtige Position des Kiefers und in regelrechter Achsstellung gebracht werden.
Welche Behandlungsmittel für sie geeignet sind, entscheiden wir nach ihrer Vorstellung und der Befundaufnahme in unserer Praxis.
Die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen sind verschieden und meist nicht pauschal zu nennen.
Kinder (gesetzlich Versicherte):
Der Gesetzgeber hat ein sogenanntes KIG – System (Kieferorthopädische – Indikations – Gruppen) festgelegt.
Bei der Erstvorstellung ihres Kindes in unserer Praxis oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir aufgrund dieses Systems einschätzen, ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.
Kinder (privat Versicherte):
Die Kosten für die Behandlung ihres Kindes werden in der Regel je nach Versicherungsverhältnis anteilig oder komplett übernommen.
Erwachsene (gesetzlich Versicherte):
Stellen sie sich nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres in unserer Praxis vor, so können nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen werden. Dieser tritt ein, wenn ihre Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen so ausgeprägt sind, dass diese nur kombiniert kieferorthopädisch−kieferchirurgisch therapiert werden können.
Fallen sie nicht in die Ausnahmeregelung, hängt der Kostenfaktor stark vom Ausmaß Ihrer Fehlstellung ab.
Wir werden ihnen gern in unserer Praxis ein individuelles Kostenangebot erstellen, welches Erfahrungsgemäß häufig sogar unter den allgemeinen Erwartungen liegt.
Erwachsene (privat Versicherte):
Je nach ihrem Versicherungsverhältnis (vertragliche Bedingungen) kann die kieferorthopädische Behandlung anteilig oder komplett von Ihrer Krankenkasse getragen werden.
Beihilfe – versicherte Patienten:
In der Regel gelten für „Beihilfepatienten“, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ähnliche Bedingungen wie für den gesetzlich Versicherten gleichen Alters hinsichtlich der Kostenübernahme kieferorthopädischer Therapie. Sprechen Sie uns bei ihrer Vorstellung in der Praxis darauf an, wir erklären es ihnen gern.